Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch Krankenkassen

(Für nähere Details, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse).

 

Psychotherapiezuschüsse und Krankenkasse
ÖGK Bewilligung und  Website der ÖGK zur Psychotherapie 


Der Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand Jänner 2023): 
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) / ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.): € 33,70,-
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 46,60,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 45,00,-


1. Ärztliche Bestätigung und Formular dazu


Voraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Bestätigung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.


für die Bestätigung gibt es ein Formular:  Arztbestätigung.

  • Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.

WICHTIG: Die Überweisung des Arztes (Arztbestätigung) müssen Sie vor der 2. Therapie-Sitzung an Ihre Krankenkasse übermitteln um eine Teilrefundierung der Kosten zu erhalten.

 

2. Rechnung einreichen - Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei


Die Honorare sind privat zu begleichen und Sie können danach die bezahlten Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
ÖGK  Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur.

BVAEB  Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 45,00 Eur,

KFA  Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 36,00 Eur,

SVS  Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 46,60 Eur,

Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"  

Link der SVS um Rechnungen einzureichen.

Link der BVA unter Kostenerstattung/Kostenzuschüsse


Benötigte Unterlagen 

  • Unterschriebenen Antrag auf Kostenerstattung 
  • Ärztliche Bestätigung
  • Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) 
  • Zahlungsnachweis

Wie einreichen? siehe unten angeführt



3. Antrag um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular


Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird. Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.

  • Der Antrag um Bewilligung zusammen mit den Unterlagen muss unbedingt vor der 11. Sitzung bei der ÖGK, SVS (oder ein Verlängerungsantrag bei anderen Krankenkassen) einlangen (maßgeblich ist das Datum des Einlangens des Antrages!).
  • Um durch den Bewilligungsvorgang keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, empfiehlt es sich diesen Antrag ab der 4. -5. Stunde bei der Krankenkasse einzureichen.
  • Das ÖGK Antragsformular  / Antragsformular SVS wird von der Klient*in zusammen mit der Psychotherapeutin einvernehmlich ausgefüllt. 

Antrag um Kostenzuschuss einreichen:

 

  • Sie können die Unterlagen  - den Antrag und die ärztliche Bestätigung - persönlich in einer Kundenservicestelle einreichen oder
  • den Antrag per Post schicken:
  • Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
  • Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf Meine SV Online Services einreichen


Direkt zu Meine SVS.at: Rechnung einreichen - 
Antrag auf Kostenerstattung 
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen (gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Unterlagen dazu: 

  • Ärztliche Bestätigung
  • Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
  • Zahlungsnachweis

- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote

- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)

- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)

 

Wie einreichen: 

 

  • Mit der Handy-Signatur unter meineSV - Wahlärzt*in/Wahltherapeut*in Rechnung einreichen
  • oder die Unterlagen per E-Mail senden 
  • oder persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
  • oder per Post einschicken an die Österreichische Gesundheitskasse / Wahlarzthilfe, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien