Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch Krankenkassen
(Für nähere Details, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse).
Psychotherapiezuschüsse und
Krankenkasse
ÖGK Bewilligung und Website der ÖGK zur Psychotherapie
Der Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand Jänner 2023):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) / ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.): € 33,70,-
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 46,60,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 45,00,-
1. Ärztliche Bestätigung und Formular dazu
Voraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Bestätigung,
um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem
Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
für die Bestätigung gibt es ein Formular: Arztbestätigung.
WICHTIG: Die Überweisung des Arztes (Arztbestätigung) müssen Sie vor der 2. Therapie-Sitzung an Ihre Krankenkasse übermitteln um eine Teilrefundierung der Kosten zu erhalten.
2. Rechnung einreichen - Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei
Die Honorare sind privat zu begleichen und Sie können danach die bezahlten Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur.
BVAEB Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 45,00 Eur,
KFA Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 36,00 Eur,
SVS Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 46,60 Eur,
Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"
Link der SVS um Rechnungen einzureichen.
Link der BVA unter
Kostenerstattung/Kostenzuschüsse
Benötigte Unterlagen
Wie einreichen? siehe unten angeführt
3. Antrag um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10
Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird.
Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.
Antrag um Kostenzuschuss einreichen:
Direkt zu Meine SVS.at: Rechnung einreichen
- Antrag auf
Kostenerstattung
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen
(gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Unterlagen dazu:
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Wie einreichen:
|